RP Global Real Estate
Risiko
Stabilität durch Substanz

Der RP Global Real Estate zählt zu den führenden weltweit anlegenden Immobilien-Dachfonds. Das Fondsmanagement investiert überwiegend in Offene Immobilienfonds. Möglichst geringe Schwankungen und langfristiger Kapitalerhalt stehen dabei im Vordergrund des konservativen Fondskonzeptes.

 

Die Innovation dieses Fonds liegt in erster Linie in seiner Zielsetzung, in Deutschland im Rahmen eines Publikumsfonds bislang einmalige Investmentchancen zu finden und insbesondere hochwertige semiinstitutionelle Immobilienfonds zu allokieren. Das Fondsmanagement verfügt aufgrund seiner umfassenden Expertise und den hervorragenden Beziehungen zu zahlreichen führenden Immobilieninvestoren über beste Voraussetzungen, die angestrebte Rendite von 3-5% p.a.* über einen Immobilienzyklus zu erreichen.

 


* Die Prognosen hinsichtlich des jährlichen Renditeziels und der Volatilität sind keine verlässlichen Indikatoren für die künftige Wertentwicklung und Volatilität des Fonds. Provisionen, Gebühren und andere Entgelte können zu einer Reduktion der individuellen Wertentwicklung führen.


Risiken:
Aufgrund seiner Zusammensetzung und der vom Fondsmanagement verwendeten Techniken (insbesondere aufgrund des möglichen Einsatzes von Derivaten) kann der Fonds eine erhöhte Volatilität aufweisen. Der Anleger erhält möglicherweise aufgrund von Wertschwankungen der Fondsanteile das von ihm investierte Geld nicht vollständig zurück. Mit einer Fondsbeteiligung verbunden sind insbesondere ein Marktrisiko, Adressenausfallrisiko, Währungsrisiko, Konzentrationsrisiko, Zinsänderungsrisiko sowie spezifische Risiken auf Grund des möglichen Erwerbs von Anteilen an Immobilien-Sondervermögen, an Sonstigen Sondervermögen, an Hedgefonds sowie der Möglichkeit des Einsatzes von Derivaten. Erläuterungen zu den genannten Risiken enthält der vereinfachte, eine ausführliche Beschreibung der Risiken der ausführliche Verkaufsprospekt.

Bekanntmachung der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH

Wichtiger Hinweis zur Aussetzung der Rücknahme und Ausgabe von Anteilscheinen gemäß § 37 Abs. 2 InvG


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